Auf unserem Schießstand ist nur das Schießen mit Druckluftwaffen möglich.
Bei minderjährigen Schützinnen oder Schützen sind die Alterserfordernisse und die Bestimmungen über die Obhut nach dem Waffenrecht zu beachten. Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, dürfen mit Luftdruckwaffen in Schießstätten schießen. Wenn die Personensorgeberechtigten nicht selbst anwesend sind, muss deren schriftliche Einverständniserklärung vorliegen. Auf unserer Schießstätte halten wir uns strikt an die Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e.V.